Neuen Richtlinie: Vergabe von Spenderlungen

Bei der Vergabe von Spenderlungen ist nicht mehr die Wartezeit, sondern die Erfolgsaussicht einer Transplantation ausschlaggebend. Eine neue Richtlinie regelt das Prozedere der Organspende neu.
 

Damit tritt neben den weiterhin wichtigen Faktor der Dringlichkeit einer Operation eine neue Größe, die über die Vergabe der vorhandenen Spenderlungen entscheidet. Eine solche Regelung ist erforderlich, weil die Zahl der Spenderlungen den jährlichen Bedarf nicht abdecken kann.


Nach der neuen Regelung werden Erfolgsaussicht und Dringlichkeit einer Lungentransplantation mithilfe des sogenannten Lungenallokations-Scores (LAS) zueinander in Beziehung gesetzt.
 

Der LAS wird auf der Basis von mehr als 20 Laborwerten und Untersuchungsbefunden des Patienten, wie seinem Alter, der Körpergröße und dem Körpergewicht, die Dringlichkeit einer Transplantation ermittelt. Zugleich wird die Überlebenswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres abgeschätzt. Das Verhältnis der beiden Werte zueinander ergibt eine Zahl zwischen 0 und 100: Je höher, desto größer ist nach diesem Modell der Nutzen der Transplantation für den einzelnen Patienten und umso weiter vorn steht er auf der Warteliste.
 

Die alte Regelung bevorzugte Patienten mit längerer Wartezeit. Die neue Regelung soll nun verhindern, dass die Erfolgsaussicht einer Operation bei Patienten mit jahrelanger Wartezeit gar nicht mehr gegeben ist, die Operation aber trotz einer geringen Überlebenswahrscheinlichkeit durchgeführt wird.
 

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