Erwerbsminderungsrente

Sollte bei COPD die Fortsetzung einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr oder nur noch teilweise möglich sein, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

Wenn jemand wegen einer Behinderung nur noch unter drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, steht ihm eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Sollten noch bis zu sechs Stunden täglich möglich sein, erhält er eine halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht erwerbsgemindert.

 

 

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