Rehabilitation
Wer in der Sozialversicherung versichert ist und seine Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit erheblich gefährdet oder gemindert sieht, hat nach dem Grundsatz der Deutschen Rentenversicherung „Reha vor Rente“ ein Recht auf Rehabilitation. Sie soll erkrankten Menschen die Möglichkeit bieten, weiterhin oder wieder aktiv am (Erwerbs-)Leben teilnehmen zu können.
Wer zahlt?
Die entstehenden Kosten für eine Rehabilitation (früher: Kur), einschließlich Reise, Verpflegung und Unterkunft, trägt in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Sie kann stationär - also komplett außer Haus - oder ganztägig ambulant – also nur tagsüber außer Haus - in einer qualitätsgesicherten Einrichtung durchgeführt werden.
Was passiert?
Eine Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen, in denen die Patienten von einem Reha-Team betreut werden, das aus verschiedensten Fachleuten wie zum Beispiel Fachärzten, Physiotherapeuten, Psychologen und Ernährungsberatern besteht und das Ihnen für Therapie und Beratung zur Verfügung steht. Des weiteren können sie an verschiedensten Kursen, Schulungen und Therapien teilnehmen – von Lungensport über Atemschulung bis zu autogenem Training - und dabei viel über den Umgang mit einer ihrer Krankheit lernen.
zum Artikel Rehabilitation bei COPD
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