Maskenpflicht für alle? Was Lungenpatienten jetzt wissen müssen

Das Tragen von Atemmasken kann Atemnot verstärken. Patienten mit Asthma und COPD können sich jedoch von der Maskenpflicht befreien lassen.
 | 13.05.2020

Während die ersten Corona-Maßnahmen gelockert werden, sind Atemmasken in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr nach wie vor Pflicht – und werden es wohl noch einige Zeit bleiben.

Viele Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD stellt die Maskenpflicht vor ein Problem: Denn das Atmen fällt vielen von ihnen unter einer Maske schwerer. Schon die Angst vor einer möglichen Luftnot kann reichen, um das subjektive Gefühl, dass die Luft knapper wird, zu verstärken.

Verschiedene Maskenarten schränken die Atmung unterschiedlich stark ein

Atemmasken kann man grundsätzlich hinsichtlich ihres Verwendungszwecks und der Schutzwirkung unterscheiden:

Filtrierende Atemschutzmasken (FFP 2 und 3) filtern kleinste Partikel aus der Atemluft aus und haben deshalb auch eine virale Schutzwirkung für den Träger. Allerdings atmet man beim Tragen dieser Masken gegen einen Widerstand, so dass ein vermehrter Krafteinsatz bei der Atmung notwendig ist. Was für gesunde Menschen kein Problem darstellt, kann für Atemwegspatienten zum Problem werden, wenn sich ihre Atemnot dadurch verstärkt.

Mund-Nasen-Bedeckungen wie chirurgische OP-Masken oder selbst hergestellte Community-Masken sind hingegen nicht mit einem Widerstand beim Atmen verbunden. Allerdings sinkt die Qualität der eingeatmeten Luft unter der Maske. Zudem empfinden viele Menschen das Tragen einer Bedeckung von Mund und Nase als sehr unangenehm oder gar bedrohlich. Auch durch diese eher subjektiv wahrgenommene Störung der Atmung kann Atemnot entstehen.

Atemschutzmasken (FFP)Mund-Nasen-Bedeckungen
Fremdschutzjanicht nachgewiesen
Eigenschutzjanein
Atemwegswiderstandjanein

So können Sie sich von der Maskenpflicht befreien

Wer aufgrund von gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen (z.B. Erkrankungen der Lunge oder des Herzens) keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt ein Attest ausstellen, das Sie immer bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen können. Fragen Sie das Attest am besten telefonisch oder per E-Mail bei Ihrem Arzt an.

Mit einem solchen Attest können Sie ohne Mund-Nasen-Bedeckung den öffentlichen Nahverkehr nutzen und einkaufen gehen. Grundsätzlich lautet die Empfehlung für Menschen mit Grunderkrankungen wie Asthma oder COPD aber auch weiterhin, Orte mit vielen Menschen auf engem Raum zu vermeiden. Viele Supermärkte bieten z.B. einen Bring- oder Abholservice an, so dass Sie Lebensmittel einkaufen können ohne das Geschäft zu betreten.

Behandlungsempfehlungen für Community-Masken

Wer von Atemschutzmasken oder Mund-Nasen-Bedeckungen trotz Lungenerkrankung nicht beeinträchtigt wird, kann die Masken bedenkenlos tragen. In Sachen Hygiene ist beim Tragen und Reigen der Masken einiges zu beachten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat dafür eine Liste mit Empfehlungen zur richtigen Anwendung der Masken veröffentlicht.

Quellen:
– Deutsche Atemwegsliga e.V.: Informationen zur Maskenpflicht in Pandemiezeiten.
– Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“), medizinischen Gesichtsmasken, sowie filtrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19).
– Foto: Fotolia.com

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