Urteil: Das Recht auf ein mobiles Sauerstoffgerät

Für COPD-Patient:innen in späten Stadien ist klar: Eine Sauerstofftherapie ist für sie unabdingbar, um am sozialen Leben teilnehmen zu können. Gut, dass darauf Anspruch besteht – unter einer Voraussetzung.
 | 19.05.2021

Je fortgeschrittener das COPD-Stadium eines Menschen ist, umso höher ist in der Regel auch der Bedarf, von außen durch Sauerstoff versorgt zu werden. Denn wenn die eigene Luft knapper wird, ist es schwierig, am gewohnten Alltag teilzunehmen: Schon eine Treppe oder ein kurzer Spaziergang kann Patient:innen ihre Grenzen aufzeigen.

Ein Urteil mit vorteilhaften Folgen für Patient:innen

Ist die COPD jedoch durch eine:n Fachärzt:in belegt und die Einschränkungen durch sie nicht mehr tragbar, so haben Kassenpatient:innen einen Anspruch auf eine mobile Sauerstoffversorgung. Und zwar nicht irgendeine: Eine 87-Jährige COPD-Patientin hat sich 2014 vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen ihre Krankenkasse durchgesetzt. Diese wollte ihr nur ein ganz spezielles mobiles Sauerstoffgerät bereitstellen – und das wog sechs Kilogramm. Das Gericht gab der Klägerin allerdings Recht und entschied, dass diese Last körperlich und mental nicht zumutbar war. Das Ergebnis: Die Dame erhielt ein nur noch rund zwei Kilogramm schweres mobiles Gerät für die Bewältigung ihres Alltags.

Die Richter:innen begründeten das Urteil damit, dass auch Mobilität zu den Grundbedürfnissen eines Menschen gehöre. Die COPD-Patient:in müsste also in die Lage versetzt werden können, an die frische Luft zu gehen. Ausschließlich so sei ihr normaler Alltag zu bewältigen. Die Krankenkasse habe der Dame daher ein Gerät zu erstatten, dass sie ohne große Mühen selbst tragen kann.

Die vielen Möglichkeiten der Sauerstofftherapie

Neben der mobilen Sauerstofftherapie werden COPD-Patient:innen häufig noch stationäre, also nicht bewegliche Geräte zur Verfügung gestellt. Meistens setzt man diese für die Versorgung in der Nacht beziehungsweise während des Schlafens ein. Ihr großer Vorteil: Sie müssen nicht aufgeladen werden, weil sie direkt mit einem Stecker am Stromnetz angeschlossen sind. Dadurch gewährleisten sie einen zuverlässigen Betrieb. Allgemein gilt: Lungenärzt:innen können hier die beste Auskunft geben, um das oder die passenden Geräte für jede:n Patient:in zu finden.

Eine Sauerstofftherapie muss nicht immer eine Einschränkung im Alltag ausmachen. Auch wenn der ständige Begleiter sicher etwas gewöhnungsbedürftig ist, so gibt er Patient:innen in aller Regel ein großes Stück mehr Flexibilität zurück. So lässt sich trotz fortgeschrittener COPD ein komfortables Leben mit einem hohen Maß an Wohlbefinden führen.

Quellen:
–  Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 28. Oktober 2014, Az. L 5 KR 414/14 B ER

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