Der Behindertenausweis bei COPD

Ein Schwerbehindertenausweis bringt einige Vorteile und Vergünstigungen mit sich. Doch ihn zu bekommen, ist mit so manchem Aufwand verbunden. Dieser Leitfaden soll helfen, die wesentlichen Fragen zu beantworten: Bin ich berechtigt? Und wenn ja, wie komme ich an den Ausweis und welche Vorteile, aber vielleicht auch Nachteile bringt er mir?
 | 10.08.2021

Welche Rechte hat man mit dem Behindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis ist mit verschiedenen finanziellen Erleichterungen und bestimmten Sonderrechten verbunden. Warum das so ist? Diese sind dafür gedacht, durch die Behinderung entstehende Benachteiligungen auszugleichen.

Welche besonderen Rechte haben Menschen mit Schwerbehindertenausweis nun?

  • Abhängig vom Grad der Behinderung bringt der Schwerbehindertenausweis steuerliche Erleichterungen mit sich. So reduziert sich beispielsweise die Kfz-Steuer für Patient:innen mit Gehbehinderung (wird mit einem „G“ auf dem Ausweis gekennzeichnet)
  • Schwerbehinderte Menschen können gegen eine jährliche Eigenbeteiligung von 80 Euro öffentliche Nahverkehrsmittel wie Bus und Bahn ohne weitere Kosten nutzen. Dafür erhalten sie eine Wertmarke, die zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Fahrschein-Ersatz dient
  • Nicht zuletzt genießen Schwerbehinderte im Beruf besonderen Kündigungsschutz und einige Sonderrechte – beispielsweise eine zusätzliche Woche bezahlten Urlaub oder den Anspruch auf einen Behindertenpauschalbetrag

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis bei COPD?

Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man in Deutschland und Österreich also, wenn man nach dem Sozialgesetzbuch als schwerbehindert gilt. Doch wann ist das der Fall? Hierfür muss ein “Grad der Behinderung” (GdB) von mindestens 50 Prozent vorliegen. Vorausgesetzt wird zudem, dass man einen Wohnsitz in Deutschland hat und hier berufstätig ist. Das notwendige Kürzel „ag“ (außergewöhnlich gehbehindert) auf dem Ausweis wird in der Regel nur Personen zugestanden, die dauerhaft „aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind.“ (Neuntes Sozialgesetzbuch, SGB IX, § 229)

Wie sieht das nun für Betroffene von COPD aus?

COPD-Patient:innen haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und den damit verbundenen Erleichterungen. In der Regel trifft dies dann auf Patient:innen im COPD-Stadium III, also einem fortgeschrittenen Stadium, zu. Doch das alleine ist noch kein ausreichender Grund, der einen Schwerbehindertenausweis garantiert. Entscheidend für einen hohen Grad der Behinderung ist nämlich nicht die Diagnose von bestimmten Krankheitsbildern, sondern immer die Summe der funktionalen Beeinträchtigungen im Alltag.

Was das bedeutet? Das heißt, dass auch Patient:innen mit einer leichten COPD unter Umständen Anspruch auf den Ausweis haben können – wenn sie unter weiteren Erkrankungen oder Einschränkungen leiden, die ihren Alltag in der Summe stark beeinträchtigen.

Wie beantrage ich einen Behindertenausweis?

Doch wie geht es dann weiter? Zuständig für die Bearbeitung eines Antrags auf Feststellung des Behinderungsgrades sind die Versorgungsämter, auch Amt für Soziales genannt. Dort gibt es ein Formular, das man ausgefüllt wieder dort einreicht.

Das zuständige Amt erfragt man am besten bei der ortsansässigen Kreis- oder Stadtverwaltung. Doch in den meisten Bundesländern lässt sich das Antragsformular auch online herunterladen. Eine hilfreiche Anleitung bietet das Portal www.einfach-teilhaben.de.

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Mehr Informationen

Schwerbehindertenausweis richtig beantragen – So geht’s Schritt für Schritt

  1. Zu Anfang sollte man sich mit dem oder der Hausärzt:in besprechen: Welche Nachfragen könnten die Versorgungsämter haben? Reichen meine Diagnosen aus? Unterstützend kann die Hausarztpraxis ein Schreiben vorbereiten, in dem auf die konkreten Beschwerden und Einschränkungen eingegangen wird. Dafür sollten sie die Praxis von der Schweigepflicht entbinden.
  2. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft ein:e Sachbearbeiter:in nach Aktenlage. Wie diese ausfällt, hängt daher auch davon ab, wie verständlich und detailliert der Antrag ausfällt.
  3. Ein Tipp: Versetzen Sie sich in die Person, die Ihren Fall bearbeitet. Sie kennt weder die persönliche Situation noch die Krankheitsgeschichte aller Antragssteller:innen. Was hilft: Eine möglichst genaue Beschreibung der Beschwerden, ebenso wie eine Erläuterung, wie sich das auf den eigenen Alltag auswirkt.
  4. Wer neben der COPD an einer oder mehreren Begleiterkrankungen leidet, sollte diese unbedingt angeben – sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Behinderungsgrades.
  5. Hier gilt: Viel hilft viel! Es schadet nicht, Atteste und Laborwerte oder Befundberichte der behandelnden Ärzt:innen und Therapeut:innen mit anzugeben.
  6. Nicht zuletzt empfiehlt sich professionelle Hilfe beim Ausfüllen des Antrags. Gerade im Falle einer Ablehnung kann es sinnvoll sein, mit professioneller Unterstützung Widerspruch gegen die Entscheidung des Amtes einzulegen. Beratung bieten hierbei besonders Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland an. Aber auch Sozialstationen von Krankenhäusern und Rehakliniken können Antragssteller:innen beim Beantragen eines Schwerbehindertenausweises unterstützen.

Muss ich berufliche Benachteiligung befürchten?

Der Weg bis zur Ausstellung des Ausweises ist nicht einfach, aber vielversprechend. Doch welche Nachteile könnten mit ihm verbunden sein?
Viele Betroffene plagen die Gedanken, auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt zu werden, wenn sie als schwerbehindert gelten – jedoch zu Unrecht. Denn wegen des besonderen Schutzes für Behinderte wird eine Kündigung sogar eher unwahrscheinlicher. Gerade in einem bestehenden Arbeitsverhältnis hat man noch einen weiteren Vorteil: Ein einklagbares Recht auf eine behindertengerechte Beschäftigung – selbst wenn diese mit einer Versetzung oder Umschulung verbunden ist.

Doch was, wenn ich mich aktuell für einen neuen Job bewerbe? Hier schützt das Diskriminierungsverbot davor, aufgrund seiner Behinderung abgelehnt zu werden. Im Falle einer offensichtlichen Diskriminierung sieht dies sogar einen Schadensersatzanspruch vor. Zudem werden in einigen Bereichen behinderte Menschen bevorzugt – beispielsweise in Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Dienst.

Viele COPD-Patient:innen sind in ihrem Alltag stark benachteiligt – erst Recht, wenn Folge- und Begleiterkrankungen hinzu kommen. Doch der Behindertenausweis kann eine wesentliche Erleichterung darstellen, die das Leben um einiges unkomplizierter macht. Der Weg zur erfolgreichen Bewilligung mag oft etwas zäh sein, aber er lohnt sich in vielen Fällen.

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