Digitale Akte, E-Rezept und Co.: Was muss ich jetzt wissen?

Es ist kein neues Thema, aber immer noch brandaktuell: Wie kann das deutsche Gesundheitswesen digitalisiert werden? In der Vergangenheit wurde vielfach über die digitale Akte oder das E-Rezept diskutiert – doch was bedeutet das für mich nun genau?
 | 31.10.2023

Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung – da erscheint es logisch, dass auch unser Gesundheitswesen zunehmend digitalisiert werden soll. Hierzulande haben zwei wichtige Entwicklungen in diesem Bereich die Aufmerksamkeit in der Vergangenheit auf sich gezogen: die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept). Okay, doch wie genau werden diese Technologien das Gesundheitswesen in Deutschland eigentlich verändern? Und gibt es möglicherweise noch mehr Initiativen, abseits des Rampenlichts?

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte ermöglicht es medizinische Daten sicher und digital zu speichern. Von Befunden über Röntgenbilder bis hin zu Impfungen – all diese Informationen können in der ePA gespeichert werden. Der große Vorteil besteht darin, dass Ärzt:innen und medizinisches Personal immer dann auf diese Daten zugreifen können, wenn es nötig ist. Dadurch wird die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessert, da wichtige Informationen schneller verfügbar sind. Gerade Patient:innen mit chronischen Erkrankungen wie COPD oder Asthma bronchiale dürften dadurch profitieren, denn bei einem Wechsel des oder der Ärzt:in müssen sie nicht alles von vorne erklären. Doch wie war das eigentlich bisher – und wann wird die ePA zum Standard?

Seit 2021 haben gesetzlich Versicherte das Recht, eine ePA zu führen, in der ihre Gesundheitsdaten sicher gespeichert werden – die Nachfrage ist bisher allerdings gering. Patient:innen können beispielsweise Befunde, Diagnosen, Medikationspläne und Impfungen darin speichern. Ärzt:innen und andere berechtigte Gesundheitsdienstleister haben nur Zugriff auf diese Daten, wenn der oder die Patient:in dies ausdrücklich erlaubt.

Doch spätestens ab dem 25. Januar 2025 sollen die Krankenkassen automatisch eine individuelle ePA für jede und jeden Patient:in anlegen – außer, man widerspricht. Eine App soll ermöglichen, dass Patient:innen selbst auswählen können, wer was sehen kann – schließlich sind sie ja auch der Eigentümer der Daten. Zunächst wird es um die Liste der Medikamente gehen, die sichtbar gemacht werden, anschließend sind wohl Laborbefunde dran. So sollen Wechselwirkungen möglichst ausgeschlossen werden, etwa, wenn man eine neue Praxis aufsucht und dort neue Medikamente verschrieben bekommt.

Außerdem wichtig: Wenn man die Kasse wechselt, ziehen die Informationen natürlich mit um.

Das elektronische Rezept (E-Rezept)

Das E-Rezept ist eine weitere bedeutende Innovation im Gesundheitswesen. Es ersetzt das herkömmliche Papierrezept durch eine digitale Version. Ärzt:innen können Medikamente somit elektronisch verschreiben – sodass Patient:innen ihre Medikamente in der Apotheke abholen können, ohne ein Rezept mit sich führen zu müssen. Die Vorteile dabei: Das E-Rezept ist nicht nur umweltfreundlich, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlern bei der Verschreibung und fördert darüber hinaus die Effizienz in Apotheken. Ein weiterer Punkt: Das E-Rezept soll eine bessere Nachverfolgung von Medikamenten ermöglichen, was insbesondere in Notfällen von großer Bedeutung ist – für chronische (Lungen)-Patient:innen ein echter Vorteil!

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Bisher war die Ausstellung eines elektronischen statt des Papier-Rezepts für Praxen und Apotheken freiwillig, doch ab dem 1. Januar 2024 soll sie verpflichtend werden. In der Vergangenheit wurde dieser Termin aufgrund technischer Schwierigkeiten immer wieder verschoben. Seit Juli 2023 ist zudem möglich, die Gesundheitskarte bei Apotheken einzulesen, um ein von der Ärzt:innen-Praxis ausgestelltes Rezept einzulösen. In den Praxen hapert es noch ein wenig, weil nicht alle das Verbindungsgerät installiert haben, das an ein speziell geschütztes Netzwerk für sensible Gesundheitsdaten angeschlossen ist. Doch der Plan sieht vor, dass der rosa Schein nach und nach abgelöst werden kann.

Was verändert sich noch?

ePA und E-Rezept sind zwar prominente Beispiele für den digitalen Fortschritt im deutschen Gesundheitswesen – doch sie sind bei weitem nicht die einzigen. So können Ärzt:innen seit Oktober 2020 auch digitale Gesundheitsanwendungen – sogenannte DiGas – verschreiben, also speziell entwickelte Software für medizinische Zwecke. Diese Apps können bei der Überwachung von Gesundheitsparametern helfen, den Umgang mit bestimmten Krankheiten unterstützen oder therapeutische Übungen anleiten. So etwas gibt es auch bereits für Lungenpatient:innen: Asthmatiker:innen werden beispielsweise den digitalen Pollenkalender zu schätzen wissen – COPD-Patient:innen vielleicht eine tägliche Erinnerung an ihre Medikamenteneinnahme inklusive Krankheitstagebuch. Eine solche Übersicht kann auch dem oder der behandelnden Lungenärzt:in eine Hilfe sein, um den Verlauf der Symptome besser in einen Zusammenhang rücken zu können.

Zudem wird kräftig in die Telematikinfrastruktur investiert. Das ist ein sicheres Netzwerk, das den Austausch von Gesundheitsdaten ermöglicht. Sie ist die Grundlage für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und erleichtert die Vernetzung von Ärzt:innen, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen. Dies erleichtert den sicheren Austausch von Patient:innen-Daten und verbessert die Koordination in der Gesundheitsversorgung.

Nicht zuletzt wird auch die Telemedizin in Deutschland zunehmend gefördert. Mit ihrer Hilfe können Patient:innen bestimmte Termine mit dem oder der Ärzt:in per Video oder Telefon durchführen, was insbesondere in ländlichen Gebieten und für ältere Patient:innen den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessern kann. Viele haben das besonders in der Corona-Pandemie zu schätzen gelernt, wenn Telemedizin einem den Aufenthalt im Wartezimmer mit möglicherweise ansteckenden Mitmenschen erspart hat.

Digital schön und gut – aber was ist mit dem Datenschutz?

Obwohl die Einführung von Innovationen wie ePA und E-Rezept viele Vorteile mit sich bringt, gibt es auch Herausforderungen und Bedenken, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Allen voran: Datenschutz und Datensicherheit. Sie sind von größter Bedeutung, da es um äußerst sensible persönliche Gesundheitsdaten geht. Es ist entscheidend, dass strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten. Zudem müssen auch ältere Menschen und Personen mit begrenztem Zugang zu digitalen Technologien angemessen unterstützt werden, um sicherzustellen, dass sie von diesen neuen Entwicklungen profitieren können.

Regierungsbehörden über Gesundheitsdienstleister bis hin zu Technologieunternehmen müssen daher an diesem Megaprojekt zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die neuen digitalen Instrumente optimal genutzt und dabei gleichzeitig höchste Standards eingehalten werden.

Die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist zweifellos digital, und diese Innovationen sind entscheidende Schritte auf diesem Weg. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entwicklungen nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch zu einer verbesserten Erfahrung auf Seiten der Patient:innen führen – und damit letztendlich zu einer gesünderen Bevölkerung.

Quellen:
– RTL, 2023. E-Rezept und digitale Patientenakte beschlossen: Was Sie jetzt wissen müssen! Abgerufen über https://www.rtl.de/cms/gruenes-licht-zu-e-rezept-und-digitaler-patientenakte-das-muessen-sie-jetzt-wissen-5057270.html am 23. Oktober 2023
– Häussermann, 2020. Digitalisierung: Trends in der Pneumologie. Abgerufen über https://www.aerzteblatt.de/archiv/212484/Digitalisierung-Trends-in-der-Pneumologie am 23. Oktober 2023
– Bundesministerium für Gesundheit, 2021. Die elektronische Patientenakte (ePA). Abgerufen über https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html am 20. Oktober 2023
– Gematik, 2023. E-Patientenakte. Abgerufen über https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte am 20. Oktober 2023
– Bundesministerium für Gesundheit, 2023. Elektronisches Rezept (E-Rezept). Abgerufen über https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept am 23. Oktober 2023
– Foto: National Cancer Institute / unsplash.com

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