Rosa, blau, grün? – Alles über das Rezept

Betroffene von chronischen Krankheiten wie COPD oder Asthma bekommen es häufig in die Hand gedrückt – das Rezept. Doch welche Informationen beinhaltet dieser „Zettel“ und was bedeuten die ganzen Abkürzungen und Farben für mich?
 | 21.03.2023

Es ermöglicht einen Zugang zu wichtigen Medikamenten und einer individuell abgestimmten Therapie – und doch wissen wir meistens nicht viel darüber. Die Rede ist vom Rezept, das in allerlei Farben und Formen existiert. Auf den ersten Blick könnte man denken, das sei nur ein unscheinbarer Zettel ohne große Bedeutung. Doch tatsächlich enthält das Stück Papier eine Reihe nützlicher Informationen – aber welche sind das nun genau?

Das bedeutet die Farbe eines Rezepts

Nicht jeder weiß, dass es das Rezept in mehreren Farben gibt. Doch dabei handelt es sich schon um ein erstes wichtiges Signal für die Apotheke, die das Medikament herausgibt. Doch was sagen die Farben aus?

Am gängigsten ist das rosa Rezept – auch Kassenrezept genannt

Der Name sagt es schon: Dieses Rezept bekommen Kassenpatient:innen ausgestellt, die Medikamente oder Hilfsmittel auf Kassenleistung erhalten. Dabei muss genau notiert sein, um welches Medikament es sich handelt und in welcher Darreichungsform und Packungsgröße es verschrieben wurde. Zudem findet man hier allerlei Angaben zu den Patient:innen wie Versichertennummer, Name der Kasse, Vertragsnummer des oder der Ärzt:in und sogar die Gültigkeitsdauer der Krankenkassenkarte. Spannend wird es bei den sogenannten Rezeptstatusfeldern: Sie liefern Informationen darüber, ob der oder die Person, um die es geht, Rentner:in, Familienangehörige:r oder Versicherte:r selbst ist. Zudem gibt das Rezept Auskunft, ob die Empfänger:innen eine Zuzahlung zum ausgegebenen Medikament leisten müssen oder nicht. Ein rosa Rezept ist vier Wochen gültig und kann danach noch zwei Monate lang von Selbstzahler:innen eingelöst werden.

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Blaue Rezepte sind eigentlich nur Vordrucke,

die die Verarbeitung durch die Krankenkassen erleichtern. Denn Ärzt:innen dürfen Medikamente für Privatpatient:innen oder Selbstzahler:innen auch formlos auf einem einfachen Zettel notieren. Selbst bezahlen müssen Patient:innen sogenannte „Lifestyle-Medikamente“ wie beispielsweise die Pille oder potenzfördernde Mittel. Blaue Rezepte sind drei Monate lang gültig.

Ein grünes Rezept weist darauf hin,

dass der oder die behandelnde Ärzt:in lediglich eine Empfehlung für ein bestimmtes Medikament abgibt. Bezahlen müssen Versicherte dies aber stets selbst. Dafür ist das grüne Rezept unbegrenzt gültig und kann nach dem Einlösen sogar wieder mitgenommen werden – zum Beispiel als Erinnerungsstütze bei langen, komplizierten Medikamentennamen. Steuersparer:innen aufgepasst: Grüne Rezepte können per Steuererklärung eingereicht und dementsprechend abgesetzt werden.

Zuletzt die seltenste Form: das gelbe Rezept

Es wird ausgestellt, um Betäubungs– und „Aufputsch“-Mittel zu verschreiben, die schnell abhängig machen. Wie man sich vorstellen kann, sind sie daher am strengsten kontrolliert und haben dementsprechend auch nur eine Gültigkeitsdauer von sieben Tagen.

Manche fragen sich jetzt vielleicht, ob trotz der Einführung des elektronischen Rezeptes alle vier Rezeptarten so bestehen bleiben. Die Antwort ist: teilweise. Denn ab Sommer 2023 sollen zumindest das rosa und das grüne Rezept digitalisiert werden. Die E-Version für blaue und gelbe Rezepte soll noch folgen.

Aut idem, Noctu und Co.

Oben links finden sich alle Angaben zu den Empfänger:innen des Medikaments, also Name, Anschrift und die Krankenkasse. Doch was genau bedeuten die kleinen Felder am linken Rand eines Rezepts?

Auch sie geben den Apotheker:innen wichtige Hinweise für die Medikamentenausgabe. Ist beispielsweise das Feld „aut idem“ – lateinisch für „oder das Gleiche“ – angekreuzt, muss genau das Medikament ausgegeben werden, das verschrieben wurde. Die Apotheke darf also nicht auf eine günstigere Version ausweichen, selbst wenn diese den identischen Wirkstoff enthält. Ist das Kreuz nicht gesetzt, müssen Kassenpatient:innen die günstigeren Alternativen akzeptieren – Privatpatient:innen können allerdings auf das „Original“ bestehen.

Ist das Feld „Noctu“ angekreuzt, handelt es sich um ein eiliges beziehungsweise Notrezept. Die üblichen Notdienstzuschläge in der Apotheke dürfen daher nicht an die Patient:innen weitergegeben werden. Dafür müssen sie dieses Rezept allerdings sofort einlösen.

Die Felder „Unfall“ und „Sonstige“ geben weitere Informationen preis. Sie werden angekreuzt, wenn es sich um eine Verschreibung nach einem (Arbeits-)Unfall handelt, was später für die Versicherung noch relevant sein kann. Bei „Sonstige“ werden alternative Kostenträger:innen vermerkt. Dann kommen beispielsweise öffentliche Stellen wie die Polizei, die Bundeswehr oder das Sozialamt für die Medikamentenkosten auf.

Apropos Kosten: Was Patient:innen zu ihren verschreibungspflichtigen Medikamenten zuzahlen, ist genau geregelt. So sind es immer mindestens 5€, die man pro Rezept selbst trägt – sofern das Medikament selbst nicht günstiger ist. Bei Kosten von über 5€ sind es zehn Prozent des Preises, jedoch maximal 10€. Klingt kompliziert? Hier ein einfaches Beispiel: Kostet ein Medikament 3€, zahlen auch die Versicherten 3€. Kostet es 60€, zahlen sie 6€ hinzu und bei 300€ Originalpreis sind es lediglich die 10€ Maximal-Zuzahlung, die Patient:innen selbst tragen müssen.

Es gibt auch zuzahlungsbefreite Medikamente – dabei handelt es sich meistens um Generika, also Nachahmungen des Originals. Versicherte können sich jedoch von Zuzahlungen befreien lassen, wenn sie nachweisen, dass die Kosten für ihre Krankheit innerhalb des aktuellen Kalenderjahres zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens übersteigen. Für chronische Erkrankungen liegt diese Grenze sogar bei einem Prozent – einige Formen und Stadien der COPD zählen hier auch dazu.

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Medikamente gehören zu einer chronischen Erkrankung wie der Topf zum Deckel. Der Gang zur Apotheke ist daher für viele COPD- oder Asthma-Patient:innen reine Routine. Dennoch wissen einige nicht, was „ihr“ Rezept an Informationen bereithält und was damit verbunden ist. Doch wer sich über seine Krankheit mit all ihren Facetten informiert, hat oft einen entscheidenden Vorteil. Denn ein selbstbestimmter, aktiver Umgang ist Voraussetzung für ein gesünderes Leben, trotz Lungenerkrankung.

Quellen:
– Barmer, 2020. Rezeptgültigkeit: Auf die Farbe kommt es an. BARMER. Abgerufen von https://www.barmer.de/presse/rezeptgueltigkeit-1070458 am 09. Februar 2023
– Buschek, 2020. Rezepte für Arzneimittel: Aut idem & Co. Abgerufen von https://www.netdoktor.de/medikamente/rezepte-fuer-arzneimittel-aut-idem-co/ am 09. Februar 2023
– Bundesministerium für Gesundheit, 2022. Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln. Abgerufen von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel.html 07. Februar 2023
– beta Institut, 2023. COPD > Finanzielle Hilfen. Abgerufen von https://www.betanet.de/copd-finanzielle-hilfen.html am 07. Februar 2023
– beta Institut, 2023. E-Rezept. Abgerufen von https://www.betanet.de/elektronisches-rezept.html am 09. Februar 2023
– Foto: Stokkete / Shutterstock.com

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