Ihre Rechte als COPD-Patient

Um das Leben mit gesundheitlichen Belastungen zu erleichtern, können chronische Patienten verschiedene Rechte und Zuschüsse in Anspruch nehmen. Die wichtigsten davon stelle ich euch in diesem Beitrag vor.
 | 14.05.2019

Gesundheitliche Beschwerden wie Husten und Atemnot, abnehmende körperliche Belastbarkeit, eine eingeschränkte Mobilität sowie zusätzliche Ausgaben für Medikamente & Co. – viele von uns Lungenpatienten müssen mit so einigen zusätzlichen Belastungen fertig werden.

Wie gut, dass uns das Gesundheitssystem einige Hilfestellungen bietet, um uns im Alltag mit der Erkrankung zu unterstützen! Von „B“ wie Behindertenausweis bis „Z“ wie Zuzahlungsbefreiung stelle ich euch hier die wichtigsten Möglichkeiten vor.

Behindertenausweis

Mit einem Behindertenausweis sind verschiedene finanzielle Erleichterungen und bestimmte Sonderrechte verbunden, die durch die Behinderung entstandene Benachteiligungen ausgleichen sollen. Für behinderte Menschen ist z. B. die Benutzung von öffentlichen Nahverkehrsmitteln wie Busse und Bahnen kostenlos, man hat Anspruch auf eine zusätzliche Woche bezahlten Urlaub und auf einen Behindertenpauschalbetrag.

So weit, so gut. Allerdings gibt es auch einige Voraussetzungen, die ihr dafür erfüllen müsst:

  • Einen Behindertenausweis bekommt jeder, der nach dem Sozialgesetzbuch als schwer behindert gilt bzw. bei dem ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent vorliegt. In der Regel trifft das auf Patienten im COPD-Stadium III zu.
  • Der Antragsteller muss einen Wohnsitz in Deutschland haben, hier berufstätig sein oder sich zumindest regelmäßig in Deutschland aufhalten.

Zuständig für die Bearbeitung eines Antrags sind die Versorgungsämter.

schwerbehindertenausweis antrag

Der Behindertenausweis bei COPD

Ein Schwerbehindertenausweis bringt einige Vorteile und Vergünstigungen mit sich. Doch ihn zu bekommen, ist mit so manchem Aufwand verbunden. Dieser Leitfaden soll helfen, die wesentlichen Fragen zu beantworten: Bin ich berechtigt? Und wenn ja, wie komme ich an den Ausweis und welche Vorteile, aber vielleicht auch Nachteile bringt er mir? Weiterlesen

Erwerbsminderungsrente

Wenn Ihr das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht habt, könnt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen:

  • Wer nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente.
  • Wer noch bis zu sechs Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt damit die medizinischen Voraussetzungen für eine halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
  • Wer trotz COPD noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht erwerbsgemindert.

Erster Ansprechpartner ist Euer Hausarzt.

rente bei copd

18.07.2018

Rente bei COPD

Falls Ihr Leistungsvermögen durch die COPD-Erkrankung eingeschränkt ist, dann gibt es die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Weiterlesen

Erstattungsfähige Hilfsmittel

Viele medizinische Hilfsmittel unterstützen uns COPD’ler im Alltag. Dazu gehören z. B. Gehhilfen, Inhalier-, Mess- und Therapiegeräte. Sie erleichtern alltägliche Handlungen, liefern wichtige Messwerte oder lindern die Symptome. Da sie mitunter sehr hilfreich für den Erfolg der Behandlung sind, werden die Kosten vieler Hilfsmittel für COPD-Patienten von den Krankenkassen teilweise oder vollständig erstattet.

Zudem umfasst der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie. Somit müssen die Krankenkassen nicht nur die Anschaffung und die Wartung von Hilfsmitteln bezahlen, sondern auch die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel (z. B. im Rahmen der Sauerstofftherapie).

hilfsmittel fuer atemwegspatienten

20.01.2021

Hilfsmittel für Atemwegspatienten

Medizinische Hilfsmittel wie Inhalier- oder Atemtherapiegeräte unterstützen Patienten im Alltag. Nachfolgend finden sie die wichtigsten Hilfsmittel für Lungenpatienten. Weiterlesen

Krankengeld

Über die Krankenversicherung hat jeder Anspruch auf Krankengeld, der länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist und das vom Arzt lückenlos bestätigt bekommt. Jede Krankmeldung müsst Ihr als Arbeitnehmer daher unverzüglich an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten, falls Euer Arzt das nicht automatisch für Euch übernimmt. Die Krankenkasse ist auf diese Weise über den Startzeitpunkt der Erkrankung informiert.

Die Höhe des Krankengelds ist stets niedriger als das Nettoeinkommen und wird individuell berechnet. Umfassende Informationen zum Thema Krankengeld erhaltet Ihr direkt bei Eurer Krankenkasse oder auf der Webseite der Unabhängigen Patientenberatung.


Krankentransport

Wer aufgrund der COPD mobil eingeschränkt ist, kann sich die Kosten für Taxifahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen. Dafür braucht es ein Rezept, das Ärzte nur verordnen dürfen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.

Patienten mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können auch ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse ein Taxi nehmen und sich die Fahrtkosten erstatten lassen.

Die Verbraucherzentrale informiert zum Thema auf ihrer Webseite.


Lungensport

Für mich als Lungentrainerin ein besonders wichtiges Thema: Lungensport ist ein speziell auf Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen abgestimmtes Training, das jeder COPD-Patient nutzen sollte!

Lungensport wird in ganz Deutschland von Sportvereinen oder Reha-Einrichtungen angeboten. Ich selbst leite derzeit 10 solcher Gruppen. Zum Training gehören gezielte Übungen zur Stärkung der Atemmuskulatur ebenso wie das Üben von Atemtechniken, die uns das Atmen erleichtern.

Zur Teilnahme ist eine Verordnung durch Euren Haus- oder Lungenfacharzt notwendig. Die Kosten für viele Kurse werden anteilig oder komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei schweren chronischen Atemwegserkrankungen werden Zuschüsse für 120 Übungseinheiten (Richtwert) innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten gewährt. Eine Weiterverordnung ist möglich.

Eine Gruppe in Eurer Nähe findet Ihr auf der Webseite der AG Lungensport.


Parkerleichterung

Seit einigen Jahren gibt es einen Parkausweis, der einige Sonderrechte beim Parken mit sich bringt: die orangene Parkerleichterung für Behinderte, auch „Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter“ genannt. Zu diesen Gruppen zählen u. a. Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 und einer Funktionsstörung der Atmungsorgane.

Zu den Sonderrechten gehören z. B. das Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden und das kostenlose Parken in Bereichen mit Parkscheinautomaten. Den Antrag auf den orangenen Sonderparkausweis könnt Ihr bei der für Euren Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Mehr Informationen findet Ihr auf der Webseite des Sozialverbands VdK.


Patientenschulung

Die Teilnahme an einem Schulungsprogramm kann ich jedem COPD-Patienten nur ans Herz legen. Ziel einer solchen Patientschulung ist es, uns Patienten zu einem möglichst selbständigen Umgang mit der Erkrankung anzuleiten.

Geklärt werden z. B. folgende Fragen:

  • Wie kann ich den Verlauf meiner Erkrankung kontrollieren und dokumentieren?
  • Wie nehme ich meine inhalativen Medikamente richtig ein?
  • Wie verhalte ich mich bei Atemnot?

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern solche Programme zur kostenlosen Teilnahmen an.

Mehr Infos und Links zu den Programmen einiger Krankenkassen findet Ihr hier.


Pflege

Pflegebedürftige Menschen, die ihre Grundbedürfnisse wie Ernährung, Körperpflege und Mobilität nicht mehr selbständig erfüllen können, haben die Möglichkeit, eine gesetzliche Pflegestufe zu beantragen.

  • Grundsätzlich steht dabei die Grundpflege im Vordergrund, also z. B. die körperliche Hygiene, die Nahrungsaufnahme und die alltägliche Mobilität wie Aufstehen, Anziehen, Treppensteigen etc.
  • Aber auch speziellere Leistungen werden erbracht. Dazu können z. B. die Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Anwendung von Hilfsmitteln sowie eine vom Arzt empfohlene Bewegungstherapie gehören.

Um einen Pflegeanspruch geltend zu machen, müsst Ihr eine gesetzliche Pflegestufe bei Eurer Pflegekasse beantragen. Wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, übernimmt die Pflegeversicherung je nach Stufe die Kosten für bestimmte Leistungen.

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05.09.2023

Pflege bei COPD – Was muss ich dazu wissen?

Gerade Patient:innen mit fortgeschrittener COPD fragen sich irgendwann: Was ist, wenn ich mal nicht mehr kann? Wenn schon der Toilettengang zur Belastung wird, dann ist klar: Unterstützung bei der Pflege muss her. Aber wie gehe ich das am besten an? Und was steht mir eigentlich zu? Weiterlesen

Reha

Die Vorzüge eine Reha liegen auf der Hand: In einer Rehaklinik können wir eine Rauchentwöhnung durchführen, an einer Medikamentenschulung oder einer Ernährungsberatung teilnehmen, eine Atem- und Trainingstherapie machen oder Techniken zum Husten- und Schleimlösen lernen.

Diese Chance solltet Ihr unbedingt nutzen! Als chronischer Patient hat man – insofern die Krankheit den Alltag behindert – alle 4 Jahre ein Recht auf Reha. Den Großteil der Kosten übernimmt in diesem Fall z. B. die gesetzliche Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung.

Meine Tipps für einen erfolgreichen Antrag lest ihr hier.


Zuzahlungsbefreiung

Grundsätzlich müssen gesetzlich Krankenversicherte für bestimmte Leistungen eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises bzw. mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Auch für Behandlungen im Krankenhaus oder Reha-Maßnahmen ist eine Zuzahlung notwendig.

Gesetzlich Krankenversicherte können sich von den Zuzahlungen befreien lassen, wenn die Kosten zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens überschreiten – für chronisch Kranke gilt die Regelung sogar schon ab einem Prozent.

Den entsprechenden Antrag müsst Ihr jedes Jahr aufs Neue bei Eurer Krankenkasse einreichen.



Wer von Euch kann die Liste ergänzen oder eigene Erfahrungen 
mit den genannten Erleichterungen schildern? Freue mich auf Eure Kommentare!

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Aschbacher Waltraud
1 Jahr zuvor

Hallo Habe Flüssigsauerstoff für daheim..,und ein mobiles Gerät. zum Abfüllen.Frage:Kann ich von der Kasse einen mobilen Konzentrator verordnet bekommen.Bin noch viel unterwegs und möchte auch gerne mal einen längeren Ausflug machen .Den mobilen kann man nämlich an der Steckdose aufladen,so wie im Auto.Einen Konzentrator für zu Hause möchte ich nicht,wegen der Lärmbelästigung und Stromausfall!!

Regina Kollenda
1 Jahr zuvor

Ich habe COPD Gold 3 mit Emphysem und hatte eine Exerbation (richtig geschrieben?)
Zudem zwei verschobene Lendenwirbel und Verdacht auf Arterien verschluss.
Meine Krankenkasse befreit mich nicht von der azuzahlung, obwohl ich von 753 Euro lebe und davon geht noch Miete und Strom ab.
Meine Rezepte häufen sich….

Hedi
1 Jahr zuvor

Momentan bin ich niedergeschlagen und ratlos; da ich alleinlebend bin mit COPD Stadium III – IV, ist die Alltagsbewältigung mehr als mühsam geworden.

Vor ca. 2 Jahren habe ich mit viel Kraft mir eine gelbe Parkerleichterung erkämpft. Damit konnte ich, wenn ich Glück hatte, mich ins Halteverbot stellen, wenn ich einen Arzttermin hatte. Oder sonstige Termine wahrnehmen mußte.
Diese Parkerleichterung war und ist tatsächlich eine Erleichterung, obwohl man nie im Voraus weiß, ob man tatsächlich Platz bekommt zum parken.

Nun bin ich in eine andere Stadt gezogen und mußte mir neue Fachärzte suchen, diese befinden sich in dem Nachbarbundesland. Diese Parkerleichterung ist da leider nicht gültig, man benötigt da eine orangene Parkerleichterung.
Diese wurde mir verweigert, indem man mir den Gesetzestext mitgeteilt hat. D.h. ich müßte Morbus Crohn haben oder Multiple Sklerose usw.
In diesem Fall ist das Stadium nicht so sehr wichtig.

Ich weiß nicht weiter, wie kann ich dieses Problem bewältigen? Es gibt niemand, der mich fahren kann (außer natürlich ein Taxi).
Und die Aussicht, daß diese Erkrankung immer schlechter wird, bringt mich zur Verzweiflung, denn diese Probleme sind immer weniger für mich zu händeln. Und kämpfen kann ich auch nicht mehr.
Beim VDK bekam ich schon vor 2 Jahren keine Hilfe, als es um die gelbe Parkerleichterung ging.

Mir kommt es tatsächlich so vor, daß man als „COPD-ler“ in die sogenannte Schmuddelecke gestellt wird, so nach dem Motto, die sind doch selbst Schuld an ihrer Erkrankung, die kriegen nur das Minimum an Unterstützung.
Es tut mir wirklich leid, aber mein Optimismus ist zur Zeit auch mit viel Mühe nicht mehr vorhanden.

Jürgen
2 Jahre zuvor

Hallo,
in Sachen Parkausweis für Schwerbehinderte.
Mit dem Kennbuchstaben G und bei mir 60% GdB habe ich keinen Parkausweis bekommen.
Vor zwei Monaten habe ich auf Anraten meines LFA eine Neubewertung des GdB beantragt, mit dem Ergebnis dass ich seitdem einen GdB von 80% habe mit den Kennbuchstaben aG (außergewöhnlich Gehbehindert). Maßgeblich für die Erteilung des Parkausweises sind die Kennbuchstaben aG,
Mit dem neuen Schwerbehindertenausweis habe ich ohne Probleme, auf unserer Verwaltung einen Parkausweis bekommen.

KIlaus Hallensleben
2 Jahre zuvor

Habe seit 4 Jahren ein Sauerstoffgerät zu Hause.Aber AOK bezahlt keine Stromkosten ,da die Genemigung das ich ein Sauerstffgerät bekomme ist noch in Bearbeitung ,4 Jahre schon. Copd 3.Transportables Sauerstoffgerät wurde gleich abgelehnt.

Joachim Collette
3 Jahre zuvor

Guten Morgen meine Lieben Kommentarschreiberlinge!
Mit meinem Kommentar möchte ich mich ausdrücklich nicht negativ äußern oder jemanden angreifen. Versteh ich das grundsätzlich falsch, dass jemanden der blaue oder der grün/orange Parkausweis zugesprochen wird der Kennzeichen B im Schwerbehindertenausweis stehn hat. Viele COPD Kranke können keine 50m laufen ohne eine Pause zu machen. Nur Mühsam und beschwerlich kommen sie voran. Ein Supermarkt Einkauf wird immer schwieriger, wenn man 100 oder 150 m vom Auto bis zu Geschäft laufen muss.
Selber habe ich Menschen mit Kennzeichen B kennen gelernt, die Aktiv Sport machen, viel und weit laufen können etc. Ein Blinder ist nie ohne Begleitung im Auto unterwegs, sondern kann in Begleitung sofort vom Auto aus ins Geschäft. Blind sein heißt nicht, keine Luft mehr zu bekommen, wie bei uns. Ein Blinder kann in Begleitung 100 m oder mehr vom Auto zum Geschäft begleitet werden. Die meisten sind absolut gehfähig. Warum müssen unsere Extremitäten so sehr beschädigt sein, um einen Ausweis evtl. zu bekommen.
Wie gesagt ich möchte niemand bösartig beleidigen oder angreifen!!
Liebe Grüße

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