Pflege bei COPD – Das müssen Sie wissen

Ambulante Pflegedienste unterstützen Patienten bei der alltäglichen Routine. Wie man einen gesetzlichen Pflegegrad beantragt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
 | 20.08.2019

Im fortgeschrittenen Stadium geht eine COPD mit teilweise erheblichen Einschränkungen einher. Aufgrund von zunehmenden Atembeschwerden können viele Patienten alltägliche Aufgaben kaum mehr selbst erledigen: Sich morgens waschen und anziehen, einkaufen oder eine Mahlzeit zubereiten wird für viele von ihnen zum Problem.

Pflegebedürftige Menschen haben deshalb die Möglichkeit, einen gesetzlichen Pflegegrad zu beantragen. Die Unterstützung durch einen Pflegedienst oder eine Pflegeperson soll gewährleisten, dass die Betroffenen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen,

  • wie Sie einen gesetzlichen Pflegegrad beantragen,
  • welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und
  • welche Aufgaben die Pflegedienste für COPD-Patienten übernehmen.

So beantragen Sie einen gesetzlichen Pflegegrad

Um einen Pflegeanspruch geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Pflegekasse stellen. Das Formular dafür finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Krankenkasse zum Herunterladen oder Sie fordern eine Zusendung telefonisch bei Ihrer Krankenkasse an.

Wenn Sie den Antrag eingereicht haben, wird der medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse ein Gutachten erstellen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand festzustellen. Mit dem Gutachten sind in der Regel eine ärztliche Untersuchung und ein Besuch bei Ihnen zu Hause verbunden.

Wenn Sie als pflegebedürftig eingestuft werden, übernimmt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad die Kosten für bestimmte Leistungen.

Welcher Pflegegrad bei COPD?

Pflegebedürftig sind nach dem Sozialgesetzbuch (§14 SGB XI) Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss dabei dauerhaft bzw. voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Die Höhe des Pflegegrades, den der medizinische Dienst der Krankenkasse im Einzelfall feststellt, hängt von einem umfassenden Kriterienkatalog ab. An diese Einstufung schließt sich auch der Umfang der Pflegeleistungen an, die Ihnen die Krankenkasse erstattet:

Pflegegrad 1

Wenn Sie in geringem Maße in Ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt bzw. auf Unterstützung angewiesen sind, werden Sie vom medizinischen Dienst in Pflegegrad 1 eingestuft. Das Pflegegeld können Sie zum Beispiel nutzen, um eine Haushaltshilfe einzustellen.

Pflegegrad 2

Wenn Sie in erheblichem Maße in Ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt bzw. auf Unterstützung angewiesen sind, werden Sie vom medizinischen Dienst in Pflegegrad 2 eingestuft. Bei diesem Pflegegrad haben Sie u.a. Anspruch auf Pflegesachleistungen, die von einem Pflegedienst geleistet werden.

Pflegegrad 3

Wenn Sie in schwer in Ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt bzw. teilweise auf Unterstützung durch eine Pflegefachkraft angewiesen sind, werden Sie vom medizinischen Dienst in Pflegegrad 3 eingestuft. Das kann der Fall sein, wenn Sie geistig zwar noch fit sind, sich aber ohne Hilfsmittel kaum noch fortbewegen können.

Pflegegrad 4

Wenn Sie rund um die Uhr auf Unterstützung durch eine Pflegekraft angewiesen sind, werden Sie vom medizinischen Dienst in Pflegegrad 4 eingestuft. Das Pflegegeld für Pflegesachleistungen fällt entsprechend hoch aus.

Pflegegrad 5

Wenn Sie auf einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand angewiesen sind, werden Sie vom medizinischen Dienst in Pflegegrad 5 eingestuft. Die Betroffenen sind häufig bettlägerig und können z.B. ihre Grundpflege (Körperpflege, Ernährung) nicht mehr selbst übernehmen.

Welche Aufgaben übernehmen die Pflegedienste für COPD-Patienten?

Wenn die Pflegebedürftigkeit eines Patienten festgestellt wurde, kann er den Pflegedienst frei auswählen. Die Pflegedienste passen die Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten an. Grundsätzlich steht dabei die Grundpflege im Vordergrund. Dazu gehören die körperliche Hygiene, die Nahrungsaufnahme und die alltägliche Mobilität wie Aufstehen, Anziehen, Treppensteigen etc.

Aber auch speziellere Leistungen werden erbracht. Dazu kann z.B. die Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten oder der Anwendung von Hilfsmitteln gehören. Auch eine vom Arzt empfohlene Bewegungstherapie oder Hilfestellungen beim Abhusten und der Atemgymnastik können Teil der Hilfeleistungen sein.

Als Alternative zu den ambulanten Pflegediensten bietet sich auch die Möglichkeit einer selbst gewählten Pflegeperson an. Dafür erhalten Pflegebedürftige ein Pflegegeld, über dessen Verwendung sie frei verfügen können.

Für intensivpflegebedürftige Menschen wie zum Beispiel beatmete Patienten gibt es zudem spezielle Intensivpflegedienste, die eine umfassende Versorgung anbieten. Unter www.leben-mit-intensivpflege.de können Sie solche Anbieter in Ihrer Umgebung finden.

Quellen:
– Verbraucherzentrale: Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen. (Stand: 24.06.2019)
– Foto: fizkes / Shutterstock.com

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